Meine Qualifikationen nach §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
1. Abgeschlossene technische Berufsausbildung
Gesellenbrief im SHK‑Handwerk (Sanitär‑, Heizung‑ und Klimatechnik)
→ erfüllt die technische Grundqualifikation gemäß § 88 GEG
2. Einschlägige Berufserfahrung
Mehrjährige Tätigkeit als SHK-Geselle und technischer Objektbetreuer
→ erfüllt die einschlägige Berufserfahrung nach § 88 GEG
3. Gebäudeenergieberater (HWK)
Erfolgreich abgelegte Prüfung vor der Handwerkskammer Koblenz
→ erfüllt die gesetzlich geforderte zusätzliche Fortbildung gemäß § 88 Abs. 2 GEG
→ berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude nach DIN V18599
4. Ergänzungsseminar für die Energieeffizienz‑Expertenliste
Zusatzqualifikation am Handwerkskammer Bildungszentrum Münster
→ fachlich höherwertig als die Mindestanforderung des GEG
5. Fernlehrgang Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Erweiterte Kenntnisse in Gebäudetechnik, Anlagenbewertung und energetischen Systemen
→ stärkt die technische Kompetenz über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus
6. Softwarekompetenz (Hottgenroth)
Energieausweise für Wohngebäude / Nichtwohngebäude / Neubauten nach DIN V18599
→ ermöglicht normgerechte und rechtssichere Berechnungen nach DIN V18599