Der Verbrauchsausweis erfasst den Energieverbrauch der letzten drei Jahre, ist also vom Heizverhalten der Bewohner abhängig und beinhaltet nicht die Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder die Baustoffe des Hauses. Für die Berechnung des Verbrauchsausweises benötigt man, neben einigen Gebäudedaten, die drei letzten Jahresabrechnungen des Energielieferanten.
Die Berechnung der Energieausweise erfolgt mittels professioneller Software nach der neuesten DIN V18599. Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und werden nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt und verfügen über eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Gebäude | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
Neubau | x | |
Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr vor 1977, ohne Sanierung | x | |
Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr vor 1977, mit Sanierung | x | |
Bestand (weniger als 5 Wohnungen) Baujahr nach 1977 | x | |
Bestand (5 oder mehr Wohnungen) | x | |
Nichtwohngebäude | x | x |
Mischgebäude (Gewerbe, Wohnung) | getrennte Ausweise | getrennte Ausweise |
Neubauten | x | |
Gebäude unter Denkmalschutz | nicht erforderlich | nicht erforderlich |